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Das ist die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat beschlossen betriebliche Gesundheitsförderung und gesundheitspräventive Maßnahmen im Betrieb zu unterstützen.
Die Kosten für diese Maßnahmen sind in vollem Umfang steuerrechtlich geltend zu machen.
Nachzulesen im Einkommensteuergesetz (EStG), §3 Nr. 34
Weitere Informationen auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums, unter: www.bundesgesundheitsministerium.de
Die von mir angebotenen Präventions-Workshops lassen sich individuell gestalten und auf die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen, wie Muskelverpannung durch minimale Arbeitsplatzanpassung minimiert wird.
Bei der Auswahl des für Ihre Mitarbeiter und Ihre Firma optimalen Workshops bin ich Ihnen natürlich sehr gerne behilflich.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und ich erstelle Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.