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Betriebliche Gesundheitsförderung

Der Gesetzgeber unterstützt Gesundheitsförderung in Unternehmen

Das ist die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat beschlossen betriebliche Gesundheitsförderung und gesund­heits­präven­tive Maß­nahmen im Betrieb zu unter­stützen.

Die Kosten für diese Maßnahmen sind in vollem Umfang steuerrechtlich geltend zu machen.

Nachzulesen im Einkommen­steuer­gesetz (EStG), §3 Nr. 34

Weitere Informationen auf den Seiten des Bundes­gesundheits­ministeriums, unter: www.bundesgesundheitsministerium.de

Frei planbare Themen-Zusammenstellung

Die von mir angebotenen Präventions-Workshops lassen sich individuell gestalten und auf die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen, wie Muskelverpannung durch minimale Arbeitsplatzanpassung minimiert wird.

Sie wählen selbst:

  • die Art und Dauer des Workshops
  • die Teilnehmerzahl
  • themenbezogene Schwerpunkte die sich an der Art und den Belastungen in Ihrem Betrieb orientieren
  • individuelle Arbeitsplatzanpassung und -beratung

Bei der Auswahl des für Ihre Mitarbeiter und Ihre Firma optimalen Workshops bin ich Ihnen natürlich sehr gerne behilflich.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und ich erstelle Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.